Corona-Regeln für den Sport beim TSV Betzingen e.V. 1889
Allgemeine Regelungen
- Grundsätzlich dürfen Sportler nur ohne jegliche Covid-19 Symptome am Sportbetrieb des
TSV Betzingen teilnehmen. - Der Übungsleiter und die Geschäftsstelle sind sofort zu informieren, sofern ein Verdacht
auf eine Corona-Erkrankung vorliegt. Nach Absprache mit dem Gesundheitsamt werden
dann die notwendigen Maßnahmen ergriffen. - Jede Abteilung hat ein sportartspezifisches Hygienekonzept erstellt, das der
Corona-Sport-Verordnung des Landes Baden-Württemberg entspricht.
Dieses Hygienekonzept liegt der Geschäftsstelle vor. - Die Einhaltung des Hygienekonzepts wird im Trainingsbetrieb durch eine verantwortliche
Person überwacht. Die Abteilungen werden über die jeweils gültige Corona-Verordnung
und Ergänzungen durch die Geschäftsstelle informiert. - Die Übungsleiter oder Verantwortlichen jeder Trainingsgruppe müssen alle Einheiten
genauestens dokumentieren und von den Teilnehmern unterzeichnen lassen. - Die Dokumentation (Teilnehmerlisten) werden 4 Wochen aufbewahrt.
- Es gelten die Abstands- und Hygieneregeln gemäß gültiger Corona-Verordnung.
Dies sind nur Auszüge aus der Regelung, hier können Sie die vollständigen Corona-Regeln herunterladen:
Weitere Informationen gibt es auch vom Landesministerium Baden-Württemberg unter folgendem Link:
Corona-Beschluss der Ministerkonferenz vom 10.02.2021