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Vereinsaustritt / Kündigung

Laut unserer Satzung und Gebührenordnung hat ein Vereinsaustritt (Kündigung)

ausschließlich schriftlich bei der Geschäftsstelle

per E-Mail (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.) oder Brief zu erfolgen.

Die Kündigung muss spätestens zum 30.11. eines Jahres bei der Geschäftsstelle vorliegen, damit diese zum 31.12. wirksam wird (Kündigungsfrist also 1 Monat).

KEINE Kündigung ist:

- Ein mündlicher Ausdruck zur Kündigung beim Trainer/Abteilungsleitung.
- Abmeldung vom Spielbetrieb z.B. wegen Vereinswechsel, Spielerpass
  Spielbetrieb und Vereinsaustritt ist NICHT dasselbe!

Geschäftsstelle TSV-Betzingen e.V.

Bitte verwenden Sie für Ihr Anliegen ausschließlich folgende E-Mail-Adresse:

Um eine satzungsgemäße Kündigung durchzuführen, sollen die Trainer und Übungsleiter KEINE Kündigung annehmen.
Die Kündigung bitte immer direkt an die Geschäftsstelle und durch das Mitglied selbst.